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GEAS startet: Europa legalisiert anti-Schwarze Grenzpolitik 

ISD Nürnberg warnt vor Grenzverfahren, Haftlogik, racial profiling und rassifizierter „sichere Herkunft“-Politik gegen Schwarze Menschen on the move 

Nürnberg, 12. Juni 2026. Heute tritt GEAS in Anwendung. Der sogenannte EU-Migrations- und Asylpakt wird von der Europäischen Kommission als Reformpaket verkauft: schneller, effizienter, geordneter. Tatsächlich verdichtet GEAS eine Politik, die Schwarze 

Bewegungsfreiheit, Schutzsuche und Überleben auf Fluchtrouten als Sicherheitsproblem behandelt. 

„Schwarze Menschen on the move werden künftig noch früher kontrolliert, schneller sortiert, länger festgehalten und leichter abgeschoben“, sagt ISD Nürnberg. 

Besonders gefährlich ist die sogenannte 20-Prozent-Logik. Die vorliegende 

GEAS-/Eurostat-Liste umfasst Staatsangehörigkeiten mit einer EU-weiten 

Anerkennungsquote für internationalen Schutz von 20 Prozent oder weniger im Jahr 2025. Sie kann dazu dienen, beschleunigte Prüfverfahren anzuwenden. 

Diese Logik macht Staatsangehörigkeit zu einem Verdachtsmerkmal. Wer aus einem Land mit niedriger Anerkennungsquote kommt, wird schneller als „wahrscheinlich unbegründet“ gelesen. Schutz wird dadurch nicht individuell ernst genommen, sondern vorab statistisch entwertet. 

Nach Auswertung der vorliegenden Daten liegen bis zu 53 Prozent der Länder mit ausgewiesener Quote von 20 Prozent oder weniger in Afrika und Lateinamerika. Genannt werden unter anderem Ghana, Senegal, Nigeria, Togo, die Demokratische Republik Kongo, Angola, Benin, Marokko, Tunesien, Ägypten sowie Kuba, die Dominikanische Republik, Suriname und Venezuela. 

Zwar vermeidet die EU den Begriff „Schwarz“, produziert aber rassifizierte Effekte über Herkunft, Pass, Grenzräume und Anerkennungsquoten. Rassifizierte Abschottung wird so in verwaltungstechnische Praxis übersetzt. 

Die Rechtsprechung zeigt zugleich, dass niedrige Anerkennungsquoten kein Beweis für Sicherheit sind. Gerichte haben Schutzgefahren in Herkunftskontexten anerkannt, die politisch immer wieder als „sicher“ oder „wahrscheinlich unbegründet“ behandelt werden: etwa bei queeren Schutzsuchenden aus Nigeria und Gambia, bei Betroffenen von Menschenhandel und Re-Trafficking, bei Frauen und Mädchen im Zusammenhang mit FGM, Reinfibulation und Zwangsheirat sowie bei eritreischen Schutzsuchenden wegen Nationaldienst, Haft- und Folterrisiken. 

„Die 20-Prozent-Logik trifft besonders Schwarze Menschen, deren Erfahrungen von Transitgewalt, Rassismus, Ausbeutung, Polizeigewalt und sozialer Entrechtung im Asylrecht ohnehin oft unzureichend anerkannt werden“, sagt ISD Nürnberg. 

Europa hat eine lange Geschichte von Kolonialismus, Ausbeutung und rassistischen 

Grenzziehungen. Rohstoffe, Geld und Waren können frei zirkulieren. Menschen, die vor 

Krieg, Armut, Klimakrise, politischer Verfolgung, geschlechtsspezifischer Gewalt oder den Folgen des globalen Kapitalismus fliehen, werden kriminalisiert und tödlichen Risiken ausgesetzt. 

Für Schwarze Schutzsuchende ist diese Politik besonders gefährlich, weil Grenzen bereits heute Räume rassifizierter Kontrolle sind. Forschungs- und Monitoringdaten zeigen racial profiling an europäischen Binnengrenzen. Menschenrechtsberichte dokumentieren Gewalt, willkürliche Festnahmen und Profiling anhand von Hautfarbe gegen Schwarze afrikanische Migrant*innen, etwa in Tunesien. 

Auch in Deutschland ist anti-Schwarzer Rassismus Alltag. Die FRA-Studie zu Menschen afrikanischer Herkunft zeigt: In Deutschland berichteten 65 Prozent der Befragten von Diskriminierung in den letzten zwölf Monaten und 77 Prozent in den letzten fünf Jahren. Bei Polizeikontrollen nahmen 69 Prozent der in Deutschland angehaltenen Befragten die jüngste Kontrolle als rassistisch motiviert wahr. 

Zugleich haben der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, das VG Bremen und weitere Gerichte klargestellt, dass verdachtsunabhängige Kontrollen rechtswidrig sind. Dennoch baut GEAS genau jene Logik aus, die Menschen vorsortiert, misstrauisch macht und entrechtet. 

Die ISD Nürnberg fordert deshalb: 

Keine Anwendung der 20-Prozent-Liste als rassifizierte Vorprüfung von 

Schutzwürdigkeit. Anerkennungsquoten dürfen nicht über Menschenrechte entscheiden. 

Keine Grenzverfahren, keine haftähnliche Unterbringung, keine Entrechtung an Flughäfen, Außengrenzen oder Transitzonen. 

Unabhängige, mehrsprachige, community-basierte und rassismuskritische Rechtsberatung vor jedem Screening und vor jeder Entscheidung. 

Abschaffung der „sichere Herkunft“-Logik. Schutzgründe bestehen auch in angeblich „sicheren“ Ländern, insbesondere bei queerer Verfolgung, geschlechtsspezifischer Gewalt, Menschenhandel, FGM, Folter, Haftbedingungen und politischer Verfolgung. 

Unabhängige Kontrolle von racial profiling an Grenzen, Bahnhöfen, Flughäfen, in Unterkünften und im Inland. Betroffene brauchen wirksame Beschwerdewege, Beweisentlastung und Schutz vor Repression. 

Sichere Fluchtwege statt Externalisierung, Entrechtung und Tod. Europäische Migrationspolitik darf Menschen nicht in gefährliche Transitstaaten, Pushbacks, Lager oder rassistische Gewalt zurückdrängen. 

Die ISD solidarisiert sich mit allen Menschen auf den Fluchtrouten, an den Grenzen und im Land. 

Wir müssen gemeinsam gegen GEAS arbeiten.